Wir informieren
"Ich beantworte gerne Ihre Fragen"
Christine Schwarz
(Kundenberatung)
- Unfall
- Gutachten
- Abwicklung
"Wählt der Geschädigte Abrechnung nach Gutachten bleibt es ihm überlassen, wozu er die Entschädigung verwendet. Er kann sie zur Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs, zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs oder z.B. für seinen Urlaub verwenden."
"Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall haben, zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr Gutachten. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mit uns."
"Ein Gutachten brauchen Sie bei einem Haftpflichtschaden immer, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Unter einer Schadenhöhe von 700€ erstellen wir einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten."
"Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen wo Sie möchten. Der Versicherer kann Ihnen zwar Angebote von Reparaturbetrieben machen, diesen müssen Sie aber nicht annehmen."
"In der Regel erstellen wir das Gutachten bereits am nächsten Werktag. Je aufwändiger ein Gutachten ist (Recherche von Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, etc.), umso länger dauert die Erstellung."
"Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht, denn der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich für die Versicherung."
"Bei einem schuldlosen Unfall muss die gegnerische Versicherung den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen akzeptieren."
"Wir nehmen Ihnen lästige Formalitäten ab und senden das Gutachten direkt an den zu zuständigen Sachbearbeiter der zu regulierenden Versicherung"
"Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben."
"Nein, im Regelfall werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen."